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Erbengemeinschaft Haus – Rechte, Pflichten & Optionen für Miterben

Less than 1 minute Minuten
Immobiliensachverständiger

Autor: Tim Schleebach

Immobiliensachverständiger

Sie haben zusammen mit Geschwistern oder anderen Erben ein Haus geerbt? Dann bilden Sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese besondere Konstellation bringt viele Rechte, aber auch Pflichten und Konfliktpotenzial mit sich. 

In diesem Ratgeber erfahren Sie: 

  • welche Kosten auf eine Erbengemeinschaft zukommen, 
  • wie Sie ein geerbtes Haus nutzen, vermieten oder verkaufen können, 
  • welche Rechte und Pflichten die einzelnen Erben haben, 
  • und wie Sie Streitigkeiten durch kluge Strategien vermeiden. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen erben. 
  • Alle Miterben sind gemeinsam Eigentümer des Hauses (Gesamthandseigentum). 
  • Kein Erbe darf allein über das Haus verfügen – Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. 
  • Laufende Kosten wie Grundsteuer, Energie oder Versicherung tragen alle Erben anteilig. 
  • Bei Uneinigkeit drohen Streit, Blockaden oder sogar eine Teilungsversteigerung. 

1. Rechte und Pflichten in einer Erbengemeinschaft mit Haus 

Die Rechtslage ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Grundsätzlich gilt: 

  • Ordnungsgemäße Verwaltung (z. B. Instandhaltung, Versicherung, Vermietung): Mehrheitsbeschluss nach Erbquoten (§ 745 BGB). 
  • Außerordentliche Verwaltung (z. B. Verkauf, Abriss, umfangreiche Umbauten): Einstimmigkeit erforderlich (§ 2040 BGB). 
  • Notwendige Verwaltung (z. B. Dachreparatur, Frostschutz im Winter): Jeder Erbe darf sofort handeln (§ 2038 BGB). 

👉 Tipp: Spätestens zwei Jahre nach dem Erbfall sollte das Grundbuch berichtigt werden – bis dahin kostenlos. 

 

2. Kostenfalle Erbengemeinschaft – diese Ausgaben kommen auf Sie zu 

Viele Erben unterschätzen die Kosten, die ein geerbtes Haus verursacht. 

2.1. Einmalige Kosten: 

  • Bestattungskosten 
  • Erbschaftssteuer 
  • Notar- und Gerichtskosten (z. B. Erbschein, Übertragungen) 
  • Gutachtenkosten bei Auszahlung oder Verkauf 
  • Anwalt- und Prozesskosten bei Streitigkeiten 

2.2. Laufende Kosten: 

  • Grundsteuer 
  • Gebäudeversicherung, ggf. Hausratversicherung 
  • Strom, Wasser, Heizung 
  • Müll- und Abwassergebühren 
  • Kreditraten (falls belastet) 
  • Wohngeld bei Eigentumswohnungen 

⚠️ Wichtig: Alle Kosten werden anteilig nach Erbquote auf die Miterben verteilt. 

 

3. Nutzungsmöglichkeiten für ein geerbtes Haus 

Eine Erbengemeinschaft muss sich einigen, wie die Immobilie künftig genutzt wird: 

3.1. Selbstnutzung

Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. 

  • Gutachten durch einen Sachverständigen schafft eine faire Grundlage. 
  • Notarvertrag zur Auflösung der Erbengemeinschaft sorgt für Rechtssicherheit. 
  • Bei bewohntem Haus: Anspruch der anderen Erben auf Nutzungsentschädigung, außer Wohnrecht ist eingetragen. 

3.2. Vermietung

  • Einnahmen werden nach Erbquote verteilt. 
  • Entscheidungen über Mieter oder Sanierungen müssen gemeinsam getroffen werden. 
  • Tipp: Umwandlung in eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) kann Verwaltung erleichtern. 

3.3. Verkauf

  • Zustimmung aller Miterben notwendig. 
  • Verkauf an Dritte oder an einen Miterben (gegen Auszahlung). 
  • Alternativ: Verkauf einzelner Erbteile mit Vorkaufsrecht der Miterben (§ 2034 BGB). 
  • Letzte Option: Teilungsversteigerung – allerdings meist mit Wertverlust. 

 

4. Konfliktmanagement in der Erbengemeinschaft

Unterschiedliche Vorstellungen führen oft zu Streit. Häufig will einer verkaufen, ein anderer vermieten, und ein dritter selbst einziehen. 

Strategien zur Konfliktlösung: 

  • Mediation: Neutrale Vermittlung durch einen Immobilienmediator. 
  • Testamentsvollstrecker: Sorgt für klare Umsetzung des letzten Willens. 
  • Teilungsverbote oder Vermächtnisse: Vom Erblasser festgelegt, um Streit zu vermeiden. 
  • Abschichtung: Einzelne Erben treten gegen Abfindung aus der Gemeinschaft aus. 

👉 Tipp: Je früher eine Lösung gefunden wird, desto geringer die Kosten und Konflikte. 

Häufige Fragen (FAQ) 

Wer ist Eigentümer in einer Erbengemeinschaft?
→ Alle Erben gemeinsam – keiner darf allein über das Haus verfügen. 

Wer zahlt die laufenden Kosten?
→ Alle Erben nach ihren Erbquoten. 

Kann ein einzelner Erbe das Haus verkaufen?
→ Nein, nur alle gemeinsam. Aber er kann seinen Erbteil verkaufen. 

Was tun bei Uneinigkeit?
→ Optionen sind Mediation, Erbteilsverkauf oder Teilungsversteigerung. 

Wann ist ein Gutachten notwendig?
→ Immer dann, wenn ein Erbe die Immobilie übernehmen oder die Gemeinschaft auszahlen möchte. 

 

Fazit: Chancen und Risiken der Erbengemeinschaft 

Eine Erbengemeinschaft kann eine faire Lösung sein – birgt aber enorme Konfliktgefahr. Besonders bei Immobilien führt Uneinigkeit schnell zu Blockaden, Wertverlust oder teuren Gerichtsverfahren. Wer früh für Klarheit sorgt, spart Nerven, Zeit und Geld. 

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