Skip to content

Geerbtes Haus verkaufen: Steuern, Fristen & Tipps für Eigentümer

3 Minuten
Immobiliensachverständiger

Autor: Tim Schleebach

Immobiliensachverständiger

Eine Immobilie zu erben, ist oft mit Emotionen verbunden – gleichzeitig aber auch mit komplexen Entscheidungen. Besonders beim geerbten Haus verkaufen stellen sich viele Fragen:

  • Welche Steuern fallen an? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
  • Und wie finden Sie den richtigen Verkaufspreis, ohne in Steuerfallen oder finanzielle Nachteile zu geraten? 

In diesem Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen verständlich, rechtssicher und praxisnah. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Verkauf einer geerbten Immobilie können zwei Steuerarten relevant werden: Erbschaftssteuer und Spekulationssteuer. 
  • Die Spekulationssteuer fällt an, wenn zwischen Kauf durch den Erblasser und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen – mit Ausnahmen. 
  • Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über den Hausverkauf entscheiden. 
  • Ein Verkehrswertgutachten ist die Basis für eine faire Wertermittlung, die Ihre Steuerlast senken und den Verkaufspreis erhöhen kann. 

1. Sechs Fragen, bevor Sie Ihr geerbtes Haus verkaufen

  1. Sind Sie Alleinerbe oder haben Sie mit Miterben eine Einigung erzielt?
  2. Haben Sie den Grundbuchauszug geprüft?
  3. Liegt der Erbschein oder ein notarielles Testament vor?
  4. Wurde das Grundbuch bereits berichtigt?
  5. Befinden Sie sich innerhalb der Spekulationsfrist (10 Jahre)?
  6. Liegt ein aktuelles Verkehrswertgutachten vor?

Experten-Tipp: Ein frisches Gutachten lohnt sich fast immer, denn es schafft Sicherheit und kann Ihre Erbschaftssteuer spürbar senken.

 

2. Steuerliche Aspekte beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Spekulationssteuer

  • Fällig, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb durch den Erblasser verkauft wird.
  • Keine Steuer, wenn der Erblasser oder Sie die Immobilie in den letzten 3 Kalenderjahren selbst bewohnt haben.
  • Sonderfall: Überlassung an Kinder kann ebenfalls steuerfrei sein.

Beispielrechnung:

  • Verkaufspreis: 600.000 €
  • Ursprünglicher Kaufpreis: 450.000 €
  • Abzüge (z. B. Maklerkosten): 24.000 €
  • Gewinn: 126.000 €
  • Steuersatz 40 % → Steuerlast: 50.400 €

Erbschaftssteuer 

  • Abhängig vom Verkehrswert und den persönlichen Freibeträgen (z. B. 400.000 € je Kind).
  • Überschreitet der Wert diese Grenze, fällt Erbschaftssteuer an.

 

3. Erbengemeinschaft: Hausverkauf gemeinsam entscheiden

  • Einvernehmlicher Verkauf: Erlös wird aufgeteilt.
  • Auszahlung: Ein Erbe übernimmt und zahlt die anderen aus.
  • Teilungsversteigerung: Letzter Ausweg, bringt meist weniger Geld.

👉 Wichtig: Streit in der Erbengemeinschaft führt oft zu Wertverlust. Ein neutrales Gutachten und ein erfahrener Vermittler schaffen Klarheit.

 

4. Optionen für ein geerbtes Haus

  • Eigennutzung: Steuerfrei bei Einzug innerhalb von 6 Monaten – aber beachten Sie Renovierungskosten und Erbschaftssteuer.
  • Vermietung: Längere Renditeperspektive, aber Verwaltungsaufwand und Investitionsbedarf.
  • Verkauf: Meist schnellster Weg zur Liquidität – fairer Marktwert dank Gutachten.

 

5. So viel ist Ihr geerbtes Haus wert

Ohne verlässliche Wertermittlung riskieren Sie, Ihr Haus unter Wert zu verkaufen oder zu viel Erbschaftssteuer zu zahlen. Ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten liefert Ihnen: 

  • eine neutrale, rechtssichere Bewertung,
  • Argumentationssicherheit gegenüber Finanzamt und Miterben,
  • eine starke Verhandlungsbasis für Käufer.

 

Fazit: Geerbtes Haus verkaufen, mit Strategie zum Erfolg

Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist keine Bauchentscheidung, sondern eine steuerlich und rechtlich sensible Angelegenheit. Mit einem klaren Überblick über Steuern, Fristen und Gutachten vermeiden Sie Streit, sparen Geld und erzielen den bestmöglichen Preis.

Unser Angebot: 
Lassen Sie Ihr geerbtes Haus von unseren zertifizierten Gutachtern bewerten. Unser Versprechen: schnell, rechtssicher und zu transparenten Festpreisen. 

Inhalt