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Erbschaftssteuer auf Immobilien – Freibeträge, Steuersätze & Tipps zur Steuerersparnis

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Immobiliensachverständiger

Autor: Tim Schleebach

Immobiliensachverständiger

Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erbt, muss sich neben organisatorischen Fragen oft auch mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Denn auf Immobilien fällt in Deutschland Erbschaftssteuer an – je nach Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert können hier schnell hohe Summen zusammenkommen. 

In diesem Ratgeber erfahren Sie: 

  • wann und wie Erbschaftssteuer auf Immobilien fällig wird, 
  • welche Freibeträge und Steuersätze gelten, 
  • wie Sie durch Verkehrswertgutachten & Sonderregelungen viel Geld sparen können. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Freibeträge: je enger die Verwandtschaft, desto höher (bis zu 500.000 €). 
  • Steuersätze: zwischen 7 % und 50 %, abhängig von Wert und Steuerklasse. 
  • Eigenheimregelung: Selbstnutzung kann Steuer komplett entfallen lassen. 
  • Gutachten spart Steuern: Finanzamt setzt Werte oft zu hoch an. 

1. Berechnungsgrundlage der Erbschaftssteuer 

Die Steuer wird auf den Verkehrswert der Immobilie erhoben – also den Marktwert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Dazu rechnet das Finanzamt weitere Vermögenswerte (z. B. Bargeld, Wertpapiere) hinzu. 

👉 Problem: Das Finanzamt schätzt oft, ohne das Objekt vor Ort zu prüfen. Das führt häufig zu zu hohen Werten – und damit zu überhöhter Steuerlast. 

 

2. Erbschaftssteuer-Freibeträge (Stand 2025) 

Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es Freibeträge (§ 16 ErbStG):

3. Steuersätze für Immobilienerben (§ 19 ErbStG) 

Nachdem der Freibetrag abgezogen wurde, gilt folgender Tarif: 

4. So senken Sie die Erbschaftssteuer auf Immobilien 

  1. Nachlassverbindlichkeiten abziehen
  • Beerdigungskosten 
  • Schulden des Erblassers 
  • Erbschein- & Gerichtskosten 
  • Pauschal erkennt das Finanzamt 10.300 € an. 
  1. Vermietete Immobilien

Bei vermieteten Objekten wird der Wert um 10 % reduziert – Sie zahlen also weniger Steuer. 

  1. Eigenheimregelung
  • Ehepartner und Kinder können steuerfrei erben, wenn sie mindestens 10 Jahre selbst einziehen. 
  • Einschränkung: Kinder nur bis 200 m² Wohnfläche. 
  1. Unabhängiges Verkehrswertgutachten
  • Das Finanzamt setzt den Immobilienwert häufig deutlich zu hoch an. 
  • Ein unabhängiges Sachverständigengutachten kann den Wert realistisch nach unten korrigieren. 
  • Beispiel: 
  • Finanzamt: 320.000 € → Steuerlast: 90.000 € 
  • Gutachten: 270.000 € → Steuerlast: 75.000 € 
  • Ersparnis: 15.000 € 

👉 Die Kosten des Gutachtens (ca. 2.500–3.000 €) sind steuerlich absetzbar. 

 

Gesetzesänderungen 2023 & Jahressteuergesetz 2024 

Seit 2023: 

  • Längere Nutzungsdauer (80 statt 70 Jahre) → höhere Restwerte. 
  • Regionalfaktor: Immobilien in Top-Lagen werden automatisch höher bewertet. 
  • Sachwertfaktor: Marktanpassung erhöht Steuerwerte um bis zu 50 %. 

Seit 2024: 

  • Stundungsregelung ausgeweitet: Jetzt auch für vermietete Immobilien möglich. 

 

5. Checkliste: Erbschaft mit Immobilie – Schritt für Schritt 

  1. Erbe annehmen oder ausschlagen. 
  1. Innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden (§ 30 ErbStG). 
  1. Steuererklärung abgeben (Mantelbogen + Anlage). 
  1. Nachlassverzeichnis beifügen. 
  1. Gutachten einreichen, um Steuerlast zu reduzieren. 
  1. Bescheid abwarten & ggf. Einspruch einlegen. 

 

Häufige Fragen (FAQ) 

Wann entfällt die Erbschaftssteuer auf Immobilien?
→ Wenn der Wert unterhalb des Freibetrags liegt oder bei Eigenheimregelung mit 10 Jahren Selbstnutzung. 

Wie hoch ist die Steuer für Geschwister?
→ Nur 20.000 € Freibetrag, Steuerklasse II (15–43 %). 

Wer ermittelt den Immobilienwert?
→ Das Finanzamt – aber Sie können ein unabhängiges Gutachten vorlegen. 

Wann ist die Steuer fällig?
→ Sobald der Steuerbescheid vorliegt. Das Finanzamt hat bis zu 4 Jahre Zeit. 

 

Fazit: Erbschaftssteuer rechtzeitig planen 

Die Erbschaftssteuer auf Immobilien ist für viele Familien eine finanzielle Belastung – oft unnötig hoch, weil der Fiskus Werte überschätzt. Durch kluge Planung, rechtzeitige Gutachten und Nutzung der gesetzlichen Freibeträge können Sie Ihre Steuerlast erheblich senken. 

Sie haben Fragen oder benötigen eine Schätzung vererbter Immobilien?

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