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Berechnung der Restnutzungsdauer zur Verkürzung der Gebäude-AfA (gemäß EStG §7 Abs. 4)

Step 1 of 11

Was passiert bei dieser Berechnung?

Auf Grundlage Ihrer Angaben wird eine kostenlose Ersteinschätzung der Restnutzungsdauer (RND) Ihrer Immobilie vorgenommen.
Dabei orientiert sich die Berechnung zunächst an der typisierten Gesamtnutzungsdauer der jeweiligen Immobilienart.

Für diese Art der Immobilie beträgt die Gesamtnutzungsdauer 50 Jahre, gemäß ImmoWertV 2021.
(Dies entspricht der regulären steuerlichen Abschreibung über 50 Jahre – bzw. 40 Jahre bei älteren Baujahren.)

Ausgehend von dieser Gesamtnutzungsdauer wird unter Berücksichtigung des Baujahres und des gewählten Stichtags die rechnerische Restnutzungsdauer ermittelt.

Wichtig:
Die Restnutzungsdauer wird immer stichtagsbezogen berechnet. Änderungen am Gebäudezustand oder zeitlicher Ablauf nach diesem Stichtag sind nicht Bestandteil dieser Ersteinschätzung.

Genauigkeit der Ergebnisse

Die Qualität der Ersteinschätzung hängt unmittelbar von der Genauigkeit Ihrer Eingaben ab:

Je präziser Baujahr, Zustand, Modernisierungen und wirtschaftliche Eckdaten angegeben werden,

desto realistischer fällt die ermittelte Restnutzungsdauer aus.

Ungefähre oder geschätzte Angaben führen zu einer entsprechend gröberen Einschätzung.
Die Berechnung ersetzt kein qualifiziertes Restnutzungsdauergutachten, bietet jedoch eine fundierte Orientierung, ob eine verkürzte Nutzungsdauer grundsätzlich plausibel erscheint.

Hinweis zur steuerlichen Einordnung

Die hier dargestellte Restnutzungsdauer stellt eine unverbindliche Ersteinschätzung dar.
Für die steuerliche Anerkennung einer von der typisierten Abschreibung (50 bzw. 40 Jahre) abweichenden Nutzungsdauer ist in der Regel ein sachverständiges Gutachten erforderlich.