Was passiert bei dieser Berechnung?
Auf Grundlage Ihrer Angaben wird eine kostenlose Ersteinschätzung der Restnutzungsdauer (RND) Ihrer Immobilie vorgenommen. Dabei orientiert sich die Berechnung zunächst an der typisierten Gesamtnutzungsdauer der jeweiligen Immobilienart.
Für diese Art der Immobilie beträgt die Gesamtnutzungsdauer 50 Jahre, gemäß ImmoWertV 2021. (Dies entspricht der regulären steuerlichen Abschreibung über 50 Jahre – bzw. 40 Jahre bei älteren Baujahren.)
Ausgehend von dieser Gesamtnutzungsdauer wird unter Berücksichtigung des Baujahres und des gewählten Stichtags die rechnerische Restnutzungsdauer ermittelt.
Wichtig: Die Restnutzungsdauer wird immer stichtagsbezogen berechnet. Änderungen am Gebäudezustand oder zeitlicher Ablauf nach diesem Stichtag sind nicht Bestandteil dieser Ersteinschätzung.
Genauigkeit der Ergebnisse
Die Qualität der Ersteinschätzung hängt unmittelbar von der Genauigkeit Ihrer Eingaben ab:
Je präziser Baujahr, Zustand, Modernisierungen und wirtschaftliche Eckdaten angegeben werden,
desto realistischer fällt die ermittelte Restnutzungsdauer aus.
Ungefähre oder geschätzte Angaben führen zu einer entsprechend gröberen Einschätzung. Die Berechnung ersetzt kein qualifiziertes Restnutzungsdauergutachten, bietet jedoch eine fundierte Orientierung, ob eine verkürzte Nutzungsdauer grundsätzlich plausibel erscheint.
Hinweis zur steuerlichen Einordnung
Die hier dargestellte Restnutzungsdauer stellt eine unverbindliche Ersteinschätzung dar. Für die steuerliche Anerkennung einer von der typisierten Abschreibung (50 bzw. 40 Jahre) abweichenden Nutzungsdauer ist in der Regel ein sachverständiges Gutachten erforderlich.
Wichtiger Hinweis zur grundbuchrechtlichen Teilung
Sofern Ihr Mehrfamilienhaus bereits in einzelne Wohneinheiten aufgeteilt ist und Sie vom Finanzamt je Einheit separat in mehreren Anlagen V+V (Vermietung und Verpachtung) veranlagt werden, empfehlen wir die Beauftragung eines Gutachtens pro Einheit.
Dies hilft, unnötige Rückfragen seitens des Finanzamts zu vermeiden und stellt sicher, dass das Gutachten eindeutig einer einzelnen Einheit zugeordnet werden kann. Andernfalls besteht das Risiko, dass ein Gutachten nicht anerkannt wird, da es keiner spezifischen Einheit zugeordnet werden kann.
Bitte tragen Sie in diesem Fall unten die entsprechende Wohnungs- bzw. WE-Nummer der Einheit ein.
Hinweis zur Mehrfachbeauftragung: Nach Abschluss des ersten Gutachtens (z. B. für Einheit 1) können Sie in der anschließenden Bestätigungsseite die meisten Angaben für weitere Einheiten bequem übernehmen. Dadurch lassen sich Folgeaufträge schnell und effizient erstellen.